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Evangelische Landeskirche in Baden Artikel
Die Evangelische Landeskirche in Baden ist eine von 23 Gliedkirchen (Landeskirchen) der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Wie alle Landeskirchen ist sie eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Karlsruhe.
Die Kirche hat ungefähr 1,32 Millionen Gemeindeglieder (Stand Dez. 2002) in ungefähr 630 Kirchengemeinden und ist eine der unierten Kirchen innerhalb der EKD.
Hauptkirche der Evangelischen Landeskirche in Baden ist die Stadtkirche Karlsruhe . Weitere bedeutende Kirchen sind die Heiliggeistkirche Heidelberg und die Schlosskirche St. Michael Pforzheim . Die Landeskirche unterhält eine Evangelische Akademie in Bad Herrenalb.
Die Landeskirche ist nicht zu verwechseln mit der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Baden, welche eine lutherische Freikirche mit Sitz in Freiburg im Breisgau ist.
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Im Jahre 1556 führte der Markgraf von Baden-Durlach in seiner Markgrafschaft die Reformation in dem Sinne von Martin Luther ein. Der Markgraf, später der jeweilige Großherzog von Baden war damit auch Oberhaupt der Landeskirche als sog. "summus episcopus ", d.h. der jeweilige Herrscher vereinigte die weltliche und die kirchliche Macht. Die bisherigen katholischen Bischöfe hatten keine Rechte mehr. Die benachbarte Markgrafschaft Baden-Baden führte zunächst ebenfalls die Reformation ein, hatte in dem Laufe der Geschichte mehrere Glaubenswechsel und blieb aber seit dem 16. Jahrhundert katholisch. 1771 wurden beide Linien unter Herrschaft von Baden-Durlach (wieder) vereinigt und künftig unter der Nennung Markgrafschaft Baden geführt.
Mit der Markgrafschaft Baden wuchs auch das Gebiet der Badischen Landeskirche entsprechend an.
1803 wurde Baden Herzogtum und 1806 Großherzogtum und erreichte kurze Zeit später seine größte Ausdehnung, die bis 1945 Bestand hatte. Zu dem neuen Staatsgebiet kamen viele lutherische Gemeinden vom benachbarten Württemberg, aber auch reformierte Gemeinden - rechtsrheinische Gebiete der Kurpfalz - sowie katholische Gemeinden - vor allem aus Südbaden (Raum Freiburg).
Der Großherzog war damit ab 1806 Oberhaupt von zwei protestantischen Kirchen, einer lutherischen Kirche (die alte Markgrafschaft Baden umfassend) und einer reformierten Kirche (vor allem die hinzugewonnenen Gebiete der Kurpfalz umfassend).
Von Seiten der Gemeinden wurde daher spätestens ab 1817 angeregt, beide Kirchen zu vereinigen. Diesem Wunsch wurde Rechnung getragen und 1821 erfolgte die Vereinigung beider Landeskirchen zur Vereinigten Evangelisch-protestantischen Kirche in dem Großherzogtum Baden. Sie war damit nach der Evangelische Kirche der Union von 1817 eine der ersten unierten Landeskirchen Deutschlands (Unierte Kirche) und wohl die erste Kirche, in der eine Bekenntnisunion durchgeführt wurde. In Preußen wurden beide Kirchen ca. verwaltungsmäßig vereinigt, die einzelnen Gemeinden blieben jedoch ihrer bisherigen Tradition (lutherisch oder reformiert) treu.
Die Vereinigte Landeskirche in Baden erhielt einen Prälaten als "geistlichen" Leiter der Landeskirche und einen "weltlichen" Leiter den "Direktor des Evangelischen Oberkirchenrats". Am 5.9.1861 erfolgte eine Verfassungsänderung. Danach erhielt der Direktor des Evangelischen Oberkirchenrats den Titel "Präsident des Evangelischen Oberkirchenrats".
Am Ende des Ersten Weltkriegs musste der Großherzog von Baden abdanken (Wegfall des Landesherrlichen Kirchenregiments ). Die Landeskirche verabschiedete daher am 24.12.1919 eine neue Verfassung (in Kraft seit 4.4.1920), wonach der Prälat und der Präsident des Evangelischen Oberkirchenrats künftig die Kirche leiteten. Durch ein neues Gesetz vom 1.6.1933 wurde das Amt des Präsidenten und des Prälaten abgeschafft. Beide Funktionen übernahm künftig der Landesbischof.
1945 wurde wieder ein Prälatenamt eingeführt. Dies ist aber nicht zu verwechseln mit dem Amt des Prälaten bis 1933, da die Prälaten seit 1945 lediglich beratende, keine leitende Funktion mehr haben.
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An der Spitze der Evangelischen Landeskirche in Baden steht der Landesbischof (bis 1933 "Prälat", dem seinerzeit noch ein "Präsident des Oberkirchenrats" zur Seite stand), der von der Landessynode gewählt wird. Seine Amtszeit ist grundsätzlich auf Lebenszeit. In der Regel geht der Landesbischof aber nach Vollendung seines 65. Lebensjahres in den Ruhestand, so dass ein neuer Landesbischof gewählt werden muss.
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Geistliche und Weltliche Leiter der Landeskirche | |
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Geistliche Leiter der Landeskirche (Prälaten bis 1933 und Landesbischöfe seit 1833) | |
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Weltlichen Leiter (Direktoren bis 1861 und Präsidenten des Evangelischen Oberkirchenrats bis 1933) |
- 1814 - 1821: Staatsrat Karl Friedrich Eichrodt
- 1821 - 1830: Staatsrat Dr. Ludwig Georg Winter
- 1803 - 1832: Geheimrat Franz Freiherr Rüdt von Collenberg-Eberstadt
- 1832 - 1843: Geheimrat Eberhard Friedrich von Berg
- 1843 - 1846: Geheimrat Karl August Baumüller
- 1846 - 1849: Stadtdirektor Karl Ludwig Böhme
- 1849 - 1856: Oberhofgerichtsrat Freiherr von Wöllwarth
- 1856 - 1860: Prälat D. Karl Ullmann
- 1860 - 1881: Staatsrat August Nüsslin
- 1881 - 1895: Dr. Ludwig von Stösser
- 1895 - 1903: Dr. Friedrich Wielandt
- 1903 - 1914: D. Albert Helbing
- 1915 - 1920: Dr. Eduard Uibel
- 1920 - 1924: Dr. Ludwig Muchow
- 1924 - 1933: D. Nikolaus Wurth
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Als "Parlament" hat die Landeskirche eine Landessynode. Deren Mitglieder, die Synodale, werden von den Synodalen der 30 Bezirkssynoden gewählt, also nicht direkt von den Gemeindegliedern, wie in Württemberg. Sie tagt 2 mal in dem Jahr in Bad Herrenalb. Ihre Aufgaben sind ähnlich wie die von politischen Parlamenten.
Vorsitzender der Landessynode ist der Präsident der Synode. Gegenwärtig ist es die Rechtsanwältin Margit Fleckenstein (seit 1996).
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Verwaltung der Landeskirche | |
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Oberkirchenrat und Verwaltungshierarchie | |
Der Landesbischof hat seinen Amtssitz in Karlsruhe. Er ist zu dem einen Vorsitzender des Oberkirchenrats, also dem ständigen Leitungsgremium der Kirche ("Regierung" der Kirche), der wöchentlich tagt. Ihm gehören die Leiter der jeweiligen Abteilungen der Kirchenverwaltung (die verwirrenderweise den Titel "Oberkirchenrat" führen) und die 3 Prälaten an. Letztere jedoch ca. beratend.
Ferner ist der Landesbischof Vorsitzender des Landeskirchenrats, eine Art Ausschuss der Landessynode, welchem das Kollegium des Oberkirchenrats, die Synodalpräsidentin, die 3 Prälaten und weitere 12 gewählte Mitglieder der Synode angehören. Dieses Gremium tagt ein Mal in dem Monat.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kollegiums "Oberkirchenrat" verwalten die Landeskirche in dem "Oberkirchenrat", also der Verwaltungsbehörde der Landeskirche. Damit hat der Begriff "Oberkirchenrat" seine dritte Bedeutung.
In der Verwaltungshierarchie ist die Landeskirche von unten nach oben wie folgt aufgebaut:
An der Basis stehen die Kirchengemeinden als Körperschaften des öffentlichen Rechts mit gewählten Kirchengemeinderäten. Mehrere Kirchengemeinden bilden zusammen einen Kirchenbezirk (in der allgemeinen Verwaltung einem Landkreis vergleichbar), an dessen Spitze ein Dekan steht. Die Kirchenbezirke sind ebenfalls Körperschaften des öffentlichen Rechts und haben als Gremium die Bezirkssynode, deren Mitglieder von den jeweiligen Kirchengemeinden bestellt werden.
Mehrere Kirchenbezirke bilden zusammen einen Kirchenkreis (in der allgemeinen Verwaltung einem Regierungsbezirk vergleichbar), an dessen Spitze der Prälat steht. Diese Verwaltungsebene hat kein Gremium. Die drei Kirchenkreise bilden zusammen die Landeskirche (in der allgemeinen Verwaltung dem Bundesland vergleichbar).
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Die Kirchenkreise sind Nordbaden mit Sitz in Mannheim, Mittelbaden mit Sitz in Ettlingen und Südbaden mit Sitz in Freiburg im Breisgau.
Die Prälaten unterstützen die Landesbischöfin bzw. den Landesbischof in der geistlichen Leitung der Gemeinden und der Pfarrerinnen und Pfarrer. Sie können in den Gemeinden ihres Kirchenkreises Gottesdienste und andere Versammlungen halten. Ihre Tätigkeit ist nicht so weit ausgedehnt wie in Württemberg. Dort werden sie auch als Regionalbischöfe genannt, was in Baden nicht zutreffen würde.
Das heutige Amt des Prälaten wurde erst nach 1945 eingeführt. Die früheren Prälaten hatten leitende Funktionen der gesamten Landeskirche, was heute dem Landesbischof obliegt.
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Die 3 Kirchenkreise gliedern sich in insgesamt 30 Kirchenbezirke, die deckungsgleich mit den Dekanaten sind. Die Kirchenbezirke sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und können als solche Träger von Einrichtungen sein und selbst Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anstellen.
Die 3 Kirchenkreise und 30 Kirchenbezirke:
- Nordbaden (Sitz Mannheim)
- Adelsheim-Boxberg
- Eppingen/Bad Rappenau (Sitz Eppingen)
- Heidelberg
- Ladenburg-Weinheim (Sitz Weinheim)
- Mannheim
- Mosbach
- Neckargemünd
- Schwetzingen
- Sinsheim
- Wertheim
- Wiesloch
- Mittelbaden (Sitz Ettlingen)
- Alb-Pfinz (Sitz Pfinztal)
- Baden-Baden
- Bretten
- Karlsruhe und Durlach
- Karlsruhe-Land (Sitz Bruchsal)
- Kehl
- Lahr
- Offenburg
- Pforzheim Land
- Pforzheim Stadt
- Südbaden (Sitz Freiburg in dem Breisgau)
- Emmendingen
- Freiburg
- Hochrhein (Sitz Waldshut-Tiengen)
- Konstanz
- Lörrach
- Müllheim
- Schopfheim
- Überlingen-Stockach (Sitz Salem)
- Villingen
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Die 30 Kirchenbezirke sind in ungefähr 630 Kirchengemeinden unterteilt. Diese Zahl war bei Bildung der Kirchengemeinden wohl etwas kleiner. In dem Laufe der folgenden Jahre hat sich die Zahl jedoch erhöht, indem meist in Städten durch Zuzüge die Kirchengemeinden so groß wurden, dass man sie aufteilte und damit neue Kirchengemeinden entstanden. Darüber hinaus entstanden nachdem Zweiten Weltkrieg auch in bislang überwiegend katholischen Gebieten durch Zuzüge von Protestanten neue Kirchengemeinden, deren Gebiet sich gelegentlich auch auf mehrer Orte erstrecken kann.
In Einzelfällen - insbesondere in Städten - wurden inzwischen kleinere Kirchengemeinden (wieder) zu größeren Gemeinden zusammen gelegt. Nachdem das Interesse der Gemeindeglieder an der Kirche bzw. kirchlichen Strukturen schwindet, dürfte es auch zusätzlich zu Zusammenschlüssen von Kirchengemeinden kommen, so dass sich deren Zahl weiter verringern dürfte.
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Die Gemeinden der Evangelischen Landeskirche in Baden singen bzw. sangen in den letzten Jahrzeiten vor allem aus folgenden Gesangbüchern:
- Christliches Gesangbuch zur Beförderung der öffentlichen und häuslichen Andacht für die evangelisch-protestantische Kirche in dem Großherzogthum Baden, Karlsruhe, 1837; eingeführt mit Synodalrecess vom 26.5.1835
- Gesangbuch für die evangelisch-protestantische Kirche des Großherzogtums Baden bzw. mit dem späteren Titel "Gesangbuch für die evangelisch-protestantische Kirche in Baden", Lahr, 1883; eingeführt auf Anordnung des Evang. Ober-Kirchenrats vom 24. Nov. 1882; später wurde ein Anhang beigefügt; nach 1945 wurde ein weiterer Anhang mit 56 Liedern beigefügt
- Evangelisches Kirchen-Gesangbuch, Ausgabe für die Vereinigte Evangelisch-protestantische Landeskirche Badens; eingeführt durch Beschluss der Landessynode vom 27.4.1951 zu dem Reformationsfest 1951
- Evangelisches Gesangbuch, Ausgabe für die Evangelische Landeskirche in Baden und pour l'Eglise de la Confession d'Augsbourg d'Alsace et de Lorraine (ECAAL) und pour l'Eglise Reformée d'Alsace et de Lorraine (ERAL), Karlsruhe, 1995; eingeführt am 1. Advent 1995
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